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   BFH, 14.10.2004 - III B 54/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11633
BFH, 14.10.2004 - III B 54/04 (https://dejure.org/2004,11633)
BFH, Entscheidung vom 14.10.2004 - III B 54/04 (https://dejure.org/2004,11633)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - III B 54/04 (https://dejure.org/2004,11633)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 35; ; AO 1977 § 79 Abs. 1 Nr. 3; ; AO 1977 § 164 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Unterzeichnung des InvZ-Antrags einer GmbH vom Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1998 - III R 58/95

    Investitionszulagenantrag einer GmbH

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - III B 54/04
    Die Klägerin begründet das Erfordernis einer Revisionsentscheidung in erster Linie damit, das Finanzgericht (FG) habe sich auf das Urteil des Senats vom 15. Oktober 1998 III R 58/95 (BFHE 187, 141, BStBl II 1999, 237) bezogen, das den Fall der Unterschrift eines Investitionszulagenantrags durch vom Steuerpflichtigen (Investor) unterschriftsbefugte Mitarbeiter betreffe.

    Wie der Senat in dem Urteil in BFHE 187, 141, BStBl II 1999, 237 ausgeführt hat, sind andere Angestellte einer GmbH als der Geschäftsführer, auch wenn ihnen rechtsgeschäftlich Vollmacht eingeräumt wurde, nicht als "besonders Beauftragte" i.S. von § 79 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) anstelle des Geschäftsführers zur Unterzeichnung des Investitionszulagenantrags für die GmbH befugt.

  • BFH, 16.05.2002 - III R 27/01

    Eigenhändige Unterschrift bei Antrag auf Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - III B 54/04
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Antrag einer GmbH auf Investitionszulage wirksam nur von dem Geschäftsführer, nicht auch von einem Prokuristen unterzeichnet werden kann (Senatsurteil vom 16. Mai 2002 III R 27/01, BFHE 198, 283, BStBl II 2002, 668).

    Wie der Senat ebenfalls bereits in BFHE 198, 283, BStBl II 2002, 668 (unter II.2.c) entschieden hat, ist ein Antrag auf Gewährung von Investitionszulage ebenso wie eine Steuererklärung ein Akt der Außenvertretung der GmbH, welche in die ausschließliche Zuständigkeit des Geschäftsführers als des gesetzlichen Vertretungsorgans fällt; die Bevollmächtigung des Prokuristen durch die Gesellschafter zur Unterzeichnung des Antrags auf Investitionszulage ist daher unwirksam.

  • BFH, 05.06.2003 - III R 26/00

    Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch

    Auszug aus BFH, 14.10.2004 - III B 54/04
    Die Nichtbeanstandung der Unterzeichnung eines Investitionszulagenantrags durch einen Prokuristen für das Vorjahr bzw. für das Streitjahr im Rahmen einer Vorbehaltsfestsetzung reicht dafür nicht aus (Senatsurteil vom 5. Juni 2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529).
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